Änderungen im „Gelben Untersuchungsheft“ -verpflichtende Verweise vom Pädiater zum Zahnarzt.
Die Vernetzung zwischen ärztlicher und zahnärztlicher Früherkennung bei Kleinkindern schreitet voran. Mit zwei Monaten Verzögerung tritt zum 1. September 2016 die neu gefasste Kinderrichtlinie in Kraft. Das „Gelbe Heft“ wurde um sechs Verweise vom Pädiater zum Zahnarzt erweitert. Die neuen Ankreuzfelder für Zahnärzte sind gestaffelt nach Zeiträumen, in denen die Untersuchungen erfolgen sollen – von U5 bis U9.
Die U5 und U6 betreffen die „Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut“. Bei der U7 tritt die Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstums noch hinzu und ab der U7a geht es um die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung.